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Die Umrechnungsvorschriften

[Kurse] [Euro-Umrechner] [Beispiele]

In der Verordnung des Rates über die Einführung des Euro (Art.109; Abs.4, S.3EGV) wird die Vorgehensweise bei der Ersetzung der Teilnehmerwährungen durch den Euro festgelegt. Danach sind die bisherigen nationalen Währungen künftig nur noch "nichtdezimale Untereinheiten" der gemeinsamen Währung Euro.

Art. 2:
  • Ab 1. Januar 1999 ist die Währung der teilnehmenden Mitgliedstaaten Euro.
  • Die Währungseinheit ist Euro.
  • Ein Euro ist in 100 Cent unterteilt.
Art. 6:
  • Der Euro wird auch in die nationalen Währungseinheiten gemäß den Umrechnungskursen unterteilt.1
Das bedeutet:
Währung 1 Euro
Untereinheit dezimale Untereinheit:
100 Cent
nichtdezimale Untereinheit:
DEM 1,95583
FRF 6,55957
NLG 2,20371
...

In der Verordnung des Rates über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (Art. 235 EGV), wird hinsichtlich der Umrechnung von nationaler Währungseinheit in Euro folgendes festgelegt:

Art. 4:
Die Umrechnungskurse werden...
Art. 5:
  • als ein Euro, ausgedrückt in den einzelnen nationalen Währungen der teilnehmende Mitgliedsstaaten, festgelegt;
  • mit sechs signifikanten Stellen festgelegt;
  • bei Umrechnungen nicht gerundet oder um eine odere mehrere Stellen gekürzt.
  • Zu zahlenden oder zu verbuchende Geldbeträge werden bei einer Rundung, die nach einer Umrechnung in die Euro-Einheit gemäß Art. 4 erfolgt, auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet.

Dies bedeutet, dass in Deutschland jede Umrechnung eines D-Mark-Betrages in Euro (und umgekehrt) der offizielle, auf fünf Nachkommastellen genaue Umrechnungskurs verwendet werden muss. Erst danach wird kaufmännisch gerundet2 .

 

Die Umrechnungskurse

Die Vorschriften zur Umrechnung von Währungen traten zum 1. 1. 1999 in Kraft. Sie beziehen sich sowohl auf die Umrechnung zwischen den Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten als auch zu anderen Ländern. Die Kurse der nationalen Währungseinheiten zum Euro wurden am 1. 1. 1999, mit 6 Ziffern Genauigkeit, wie folgt festgelegt:

 1 € Euro
DEM 1.95583  Deutsche Mark
BEF 40.3399  Belgische Franc
ESP 166.386  Spanische Peseta
FRF 6.55957  Französischer Franc
IEP 0.78756  Irisches Pfund
ITL 1936.27  Italienische Lira
LUF 40.3399  Luxemburgische Franc
NLG 2.20371  Niederländischer Gulden
ATS 13.7603  Österreicheischer Schilling
PTE 200.482  Portugiesischer Escudo
FIM 5.94573  Finnmark
GRD 340.750  Griechische Drachmen

 

Beispielumrechnungen
... zwischen D-Mark und €uro

Aus Art. 4 EU-VO geht hervor, dass der Umrechnungskurs nur für 1 Euro angegeben werden darf. Die Verwendung inverser Kurse, wie z.B. 1 DEM = 0,511292 EUR, ist für die Währungsumrechnung nicht erlaubt. Beispiel:

  100 EUR in DEM 100 DEM in EUR
verboten   100 DEM x 0,51129 EUR/DEM
= 51,129 EUR
erlaubt 100 EUR x 1,95583 DEM/EUR
= 195,583 DEM
100 DEM x (1/1,95583) EUR/DEM
= 51,129 EUR

 

Beispielumrechnungen
... zwischen anderen Währungen

Ebenso ist die Umrechnung zwischen den nationalen Währungseinheiten die Verwendung von bilateralen Wechselkursen, wie z.B. 1 DEM = 3,35345 FRF, nicht erlaubt; diese muss über den Euro erfolgen. Diese Verfahren wird als Triangulation bezeichnet und verwendet klar definierte Rundungsregeln für die Zwischenergebnisse.

  100 FRF in DEM 100 DEM in $3
verboten FRF nach DEM:
100 FRF x 0,298164 DEM
= 29,8164 DEM
DM nach $:
100 DEM x 0,481487 $/DEM
= 48,1487 $
erlaubt FRF über EUR nach DEM:
100 FRF x (1/6,55957) EUR/FRF
= 15,2449 EUR
15,2449 EUR x 1,95583 DEM/EUR
= 29,8164 DEM
DEM über EUR nach $:
100 DEM x (1/1,95583) EUR/DEM
= 51,1291 EUR
51,1291 EUR x 0,941400 $/EUR
= 48.1330 $

Dies widerspricht sicherlich allen Gepflogenheiten in der Datenverarbeitung und ist in dieser Form vermutlich in keinem existierenden Programm implementiert. Dieser Rechenvorschrift ist aber rein rechtlich ab dem 1.1.1999 zu folgen. Da die nationalen Währungen in 2002 fortfallen, spielt diese Umrechnungsform nur in der Übergangszeit eine Rolle.

 


  1. Dies sind dann die "nichtdezimalen Untereinheiten".
  2. Dabei wird dann nur die dritte Nachkommastelle betrachtet; ist diese kleiner 5 wird abgerundet, ist sie größer wird aufgerundet. Dadurch wird sichergestellt, dass die kleinste Differenz entsteht. Bei der mathematischen Rundung hingegen würde von der letzten Nachkommastelle ausgehend gerundet werden.
    Beispiel: Rundet man 2,5047 mathematisch auf 2 Nachkommastellen, so ergibt sich 2,51. Rundet man den Betrag kaufmännisch ergibt sich 2,50. Der Fehler, nämlich die Abweichung vom richtigen Betrag (2,5047) ist beim kaufmännischen Runden geringer.
  3. Dollarkurs vom 10. 1. 2001: 1 € = $ 1,062248; 1 DM = $ 2,075800
    Quelle: Yahoo! Finanzen (
    de.finance.yahoo.com/m3).

 

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