Gegenstandpunkt 2-07:

 

 

Vom staatsgefährdenden Klassenkampf
zum gewerkschaftlichen Ritual

 

 


Die Lohnfrage - einst und heute

 

 

Um den Lohn haben Mitglieder der Klasse,
die von ihm leben muss, einmal gekämpft.

Sie verweigerten - spontan und punktuell, manchenorts aber auch schon gewerkschaftlich organisiert - ihre Bereitschaft, zu den Bedingungen weiterzuarbeiten, zu denen man sie in den Fabriken gegen einen Lohn in Dienst und ihre Arbeitskraft in Anspruch nahm, weil sie dabei unter die Räder kamen. Sie rotteten sich, immer wieder, gegen die Macht des Eigentums zusammen, um den Kapitalisten, die ihnen als Leuteschinder und Ausbeuter vertraut waren und die sie auch so nannten, gewaltsam elementare Rücksichtnahmen auf ihr Interesse aufzuzwingen: Wollten die Fabrikherren weiter von ihrer Arbeitskraft Gebrauch machen, hatte dieser Gebrauch auch seine Schranken zu haben. Vom Lohn, von dem sie leben mussten, wollten sie auch leben können. Mit diesem Standpunkt führten sie - mehr oder minder entschlossen, mehr oder minder erfolgreich - einen nie erledigten Kleinkrieg um Lohn und Beschränkungen bei der Arbeitszeit; gegen Kapitalisten, die für den Lohn, den sie zahlen, mit größter Selbstverständlichkeit das Recht für sich beanspruchten, die Arbeitskraft nach ihrem Belieben lange und exzessiv zu benutzen; die bei der Lohnzahlung umge­kehrt lauter Gründe für Abzüge und Zahlungsverweigerung kannten und gel­tend machten; für die ihre Arbeiter also offensichtlich nur das menschliche Material waren, an dessen produktiver Ausbeutung sie sich bereicherten, und dies umso besser, je rücksichtsloser sie sich auch noch über dessen unmittelbare Lebensnotwendigkeiten hinwegsetzten. Die also den Lebensunterhalt der Klas­se als das behandelten, was er für sie einzig war: Abzug vom Profit um den es ihnen ging.

 

 

Diesen Kampf um die eigene Fortexistenz hatten die Arbeiter allerdings von Anfang an nicht nur gegen die Fabrikherren zu führen. Sie bekamen es mit der Staatsgewalt zu tun – und in der Weise die politische Natur des Produktionsver­hältnisses zu spüren, in dem sie für die Rolle gefügiger und beliebig erpressba­rer, möglichst billiger und williger Dienstkräfte einer Kapitalistenklasse vorge­sehen waren, die sich ihrer zum Zwecke der Vermehrung ihres Reichtums bedient. Der Staat hat durch diejenigen, die die Lohnfrage aufgeworfen haben, unmittelbar sich herausgefordert gesehen und sich damit zu seiner Räson be­kannt: nämlich dazu, dass er den Schutz der Wirtschafts- und Gesellschaftsord­nung, in der sich alles darum dreht, dass sich eine Klasse von Eigentümern mög­lichst erfolgreich an der Arbeit bereichert, die eine Klasse eigentumsloser Pro­letarier verrichtet, als seine oberste Aufgabe und seinen vornehmsten Zweck begreift. Den von Lohn abhängigen und um Lohn kämpfenden Arbeitern ist der Staat unmittelbar als Polizeigewalt entgegengetreten, als Obrigkeit, die im Dienst der Ausbeuter steht, Gewerkschaften verbietet und Arbeiter zu rechtlo­sen, diesen Ausbeutern schutzlos ausgelieferten Existenzen verurteilt.

Abgerundete rechteckige Legende: Zu schön, dieser Satz! 
Lies ihn noch mal!

 

Der Staat hat die Sache also viel prinzipieller genommen als diejenigen, die sie angezettelt und um ihr Überleben im System der Lohnarbeit gekämpft haben. Durch sein Vorgehen hat er praktisch klargestellt, dass die Lohnfrage an die Systemfrage rührt. In der Weise belehren lassen hat sich allerdings nur eine Minderheit innerhalb der Arbeiterbewegung: Kommunisten, die den Kampf um mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen als den hoffnungslos widersprüch­lichen und daher verkehrten Versuch kritisierten, vom kapitalistischen System der Ausbeutung dessen Vereinbarkeit mit den Lebensinteressen der Ausgebeu­teten erzwingen zu wollen, und die ihrerseits die Systemfrage aufwarfen. Ihre Klassenbrüder versuchten sie für die Einsicht zu gewinnen, dass sie ohne die Abschaffung des Systems des Eigentums, das sie zu dauerhaften Opfern macht, auf keinen grünen Zweig kommen. An- bzw. durchgekommen sind sie damit bekanntlich nicht. Man hat sie von Staats wegen verfolgt und fertiggemacht.

Und was ist aus der Lohnfrage geworden?

 

 

Ein paar Jahrzehnte später und für ein paar Jahrzehnte - wir befinden uns im Wirtschaftswunderland BRD mit seiner sozialen Marktwirtschaft - sieht die Sache tatsächlich ganz anders aus. Es hat den Anschein, als wäre die Lohnfrage in Bahnen gelenkt, in denen die Arbeiter, die nun Arbeitnehmer heißen, nicht mehr um ihre Existenz fürchten. und kämpfen müssen. Längst sind sie keine rechtlosen Existenzen mehr, die hilflos der Willkür ihrer Fabrikherren ausgelie­fert sind. Vielmehr erfreuen sie sich zahlreicher Anwälte ihres Interesses, an die sie sich jederzeit wenden können, wenn sie Grund zur Unzufriedenheit sehen oder sich ungerecht behandelt fühlen.

 

Im Betrieb steht ihnen ein Betriebsrat zur Seite in allen Fragen, in denen sie sich von ihrem Arbeitgeber um ihre berechtigten Ansprüche betrogen oder mit übergebührlichen Arbeits- und Leistungsanforderungen konfrontiert sehen. Der verhilft ihnen nach Maßgabe einer Arbeits- und Sozialgesetzgebung, welche die Unternehmer bei ihrem geschäftlichen Umgang mit dem menschlichen Arbeitsmaterial auf gewisse, dessen Benutzbarkeit auf Dauer dienliche Rück­sichtnahmen verpflichtet, und soweit es gemäß Betriebsverfassungsgesetz in sei­ner Macht liegt, zu ihrem Recht. Selbstverständlich steht ihnen in all diesen Fäl­len auch der Weg vors Arbeitsgericht offen. Sie selber brauchen für ihr jeweiliges Anliegen gar nicht mehr zu kämpfen. Darum kümmern sich höhere, mit staatli­chen Kompetenzen ausgestattete Instanzen - an die sie damit freilich auch die Entscheidung darüber abtreten, was aus ihrem Anliegen wird und wie weit es Recht bekommt.

Die Staatsmacht ist so in jede strittige Grundsatzfrage um Lohn und Leistung von Haus aus mit involviert und befindet darüber, wie viel Respekt nach dem Willen der Allgemeinheit den Notwendigkeiten des Lebens­unterhalts von Arbeitern im Prinzip wie in Einzelfällen zu zollen ist. Sie hat sich nämlich eingeklinkt in den Klassengegensatz, der einmal zu einem Sprengsatz für die Klassengesellschaft zu entarten drohte, um diesen Gegensatz in friedli­che Bahnen zu lenken. Sie hat ihn verrechtet und in dem Zuge den Proletariern ihr Interesse ein gutes Stück auch aus der Hand genommen.

 

 

Die Gewerkschaften sind längst nicht mehr verboten, sondern quasi als Kör­perschaften des öffentlichen Rechts mit staatlichem Sozialauftrag anerkannt. Arbeiter entrichten an sie einen Mitgliedsbeitrag, und die Leistung, die sie dafür von ihrem Verein bekommen, kann sich sehen lassen: Darum, was ihnen an Lohn zusteht und um dessen regelmäßiges Mitwachsen mit dem anderen Wachstum müssen sie sich keine Sorgen mehr machen. In Tarifrunden macht die Gewerkschaft stellvertretend für sie da alles Nötige aus, und dem Verhand­lungsergebnis verleiht der Staat mit seiner Autorität auch noch Rechtsverbind­lichkeit.

Dieser große Fortschritt einer gesamtgesellschaftlichen Konsensfin­dung beim Kampf um den Lohn verdankt sich entscheidenden Lernprozessen, die auf beiden Seiten, beim bürgerlichen Klassenstaat und bei der Gewerk­schaft, stattgefunden haben: Der Staat entdeckt den Nutzen von Arbeiterasso­ziationen, die die beim Kampf um den Lohn unvermeidlich aufgeworfenen Macht- und Erpressungsfragen ordentlich regelt, erhebt sie deswegen in den Status von gemeinnützigen Organisationen und stattet sie mit den passenden Rechten und Beschränkungen bis hin zum Streikrecht und seinen Regulativen aus; damit sie in seinem Sinne funktionieren. Die Gewerkschaften ihrerseits zie­hen aus ihren Erfahrungen mit dem bürgerlichen Staat dieselbe Lehre anders­herum: Wollen sie als Organe zur Vertretung des Arbeiterinteresses anerkannt und- offiziell zum Kampf um den Lohn autorisiert sein, haben sie sich alle klassenkämpferischen Allüren ab- und alle rechtlichen Vorschriften anzugewöh­nen, wie sie dem Interesse der von ihnen Vertretenen dienen dürfen. Im selben Maß, in dem sie das hinkriegen, dürfen sie tun, was sie sollen, und als autonomer Tarifpartner mit den Unternehmern vereinbaren, was als gesellschaftliches Lohnniveau im Land verbindlich zu gelten hat.

 

 

Die moderne Arbeitervertretung macht sich für den höheren Gesichtspunkt der gerechten Verteilung des Reichtums stark, den die Arbeiter schaffen. Sie bemüht zur Rechtfertigung dessen, was ihr dabei vorschwebt, so interessante Gesichtspunkte wie den „Gewinn“, den die Arbeit ihren Ausbeutern ermöglicht hat, und die gestiegene „Produktivität“, mit der sie ausgenutzt wird - um mit die­sen und ähnlichen Verweisen auf den gelaufenen wie zukünftigen Geschäftserfolg des Kapitals die Spielräume` zu benennen, die zur Umverteilung von Reichtum an die von ihr vertretene Klasse doch vorhanden wären. Gleichsam als dritte Partei zwischen den Klassen moderiert sie auf diese Art deren Gegen­satz, indem sie den Lohn als Verhandlungsstoff ins Spiel bringt, über den beide Seiten, Kapital und Arbeit, einen Kompromiss zu erzielen haben und bei gutem Willen auch allemal herbeiführen können. An ihren konstruktiven Bemühun­gen jedenfalls - auch wenn sie bisweilen sogar mit Streik „Druck machen“ muss - scheitert im Land eine einvernehmliche Lösung der Lohnfrage nicht mehr, so dass zwischen den Klassen Lohngerechtigkeit herrscht: Die eine erhält an Mit­teln für ihren Lebensunterhalt immer das, was die andere mit ihrem Interesse an rentabler Ausbeutung für vereinbar hält.

 

 

Der Lohn ist die Geldsumme, von der sich Arbeiter ihren Lebensunterhalt einzuteilen haben - daran aber, was sie dazu brauchen, nimmt die Ermittlung der fürs Leben Vieler entscheidenden Größe gar nicht Maß, wenn die moderne Arbeitervertretung ihren Lohnkampf treibt.

 

 

Wer wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Alter in Not gerät, landet im modernen Deutschland nicht mehr in der Gosse: Er kann zum Arbeits- und Sozialamt gehen, wo man sich im Rahmen des eingerichteten Sozialversiche­rungswesens um seine Anliegen kümmert. Auch da zeigt sich der bürgerliche Staat angesichts seiner langen Tradition lernfähig und zieht einen Schluss aus dem Umstand, dass die leidige soziale Frage für ihn allemal Ordnungspro­bleme aufwirft. So unverträglich mit dem Lebensunterhalt der arbeitenden Massen soll der Kapitalismus im Nachkriegsdeutschland keinesfalls sein, dass wieder haufenweise unbrauchbare Elendsfiguren in den Hausfluren verkom­men und die innere Ordnung -„Weimar!" - vor die Hunde zu gehen droht. Also nimmt der Staat die Existenzsicherung seiner minderbemittelten Klasse in die Hand und sorgt für sozialen Frieden, wobei er auch aus dem - noch ziemlich prä­senten - Wirken des Vorgängerstaats (das nationalsozialistische Deutsche Reich) eine wichtige Lehre ziehen kann: Soviel unmittelbare Zwangsgewalt, wie der für nötig befand, braucht es zur erfolgrei­chen sozialen Befriedung einer kapitalistischen Klassengesellschaft gar nicht. Wo Faschisten in ihrer sozialen Fürsorge gleich alle Organe der Vertretung von Arbeiterinteressen zerschlugen, durch staatliche Funktionäre ersetzten und eine große Arbeitsfront` schmiedeten, in der sich sogar Platz für die Existenzsiche­rung von kapitalistisch nutzlosen Volksgenossen fand - unter der Devise ,Arbeit und Brot` wurden sie zum Arbeitsdienst abkommandiert -, verstaut das demo­kratische Gemeinwesen in Deutschland das als unabänderlich anerkannte Elend seiner Arbeiter in dem riesigen bürokratischen Apparat seines Sozialstaats. Es organisiert ein selbstverwaltetes Sozialversicherungswesen, das sich aus zwangs­weise einbehaltenen Teilen des von der Klasse insgesamt verdienten Lohns finan­ziert und mit diesen Finanzen die notorisch Minderbemittelten durch die unaus­bleiblichen Wechselfälle ihres proletarischen Lebens manövriert.

 

 

Derart sinnig gestreckt, gibt der Lohn der arbeitenden Klasse zwar auch keinen zufriedenstel­lenden Lebensunterhalt ihrer Mitglieder her, ihnen allen zusammen aber sichert er insgesamt schon die Subsistenz, so dass die Klasse in ihrer Armut überleben und auch noch für nachwachsende Generationen nützlicher Armer sorgen kann.

 

 

Die Elendsgestalten des Proletariats haben daher überhaupt keinen Grund mehr, sich irgendwie entrechtet` oder sonst wie aus ihrem Gemeinwesen aus­gegrenzt vorzukommen. Die Mitglieder der Klasse verfügen allesamt über Ansprüche, in bestimmten Not- und Bedarfsfällen von den Sozialkassen versorgt zu werden, und dürfen dabei - was deren Dimensionierung betrifft - auch noch von einem besonderen historischen Glücksfall zehren: Ihr Staat baut sich gera­de als Speerspitze im Kampf gegen den kommunistischen Osten auf, legt daher ausgesprochen Wert auf den Beweis, dass sich für Arbeiter ein Mitmachen im freiheitlich-demokratisch verfassten System des Kommandos über ihre produk­tiven Dienste weit mehr auszahlt als ein Leben im realen Sozialismus. Daher hat beides zu sein, ein KPD-Verbot auf der einen und eine ausgesprochen ,soziale Marktwirtschaft` auf der anderen Seite, in der Arme sogar mit Lohn­ersatzleistungen über die Runden kommen können sollen.

 

 

Die Regierung tritt ihrer Arbeiterklasse gegenüber längst nicht mehr obrig­keitsstaatlich auf. Sie ist demokratisch gewählt, auch vom arbeitenden Teil ihres Volkes, das selbstverständlich ein Wahlrecht hat. Der Staat schätzt den Nutzen des Prinzips, sich beim ganzen Volk über die periodisch abgerufene Entschei­dung, von wem es regiert werden will, dauerhafter politischer Loyalität wie bereitwilliger Hinnahme der kapitalistischen Geschäftsordnung zu versichern. Gerade bei der Klasse, auf deren produktive Dienste er scharf ist, bei der das Dienen aber naturgemäß mit einigen Härten verbunden ist, kommt der Vorteil dieses demokratischen Verfahrens der Ermächtigung besonders zum Tragen: Auch bei Leuten, die in Anbetracht ihrer praktischen Lebenserfahrungen noto­risch Unzufriedenheiten mit der politischen Regulierung ihrer Bedürfnisse akkumulieren, bleibt es beim ehernen Grundsatz, wonach über die gesellschaft­lichen - also auch über ihre eigenen - Lebensverhältnisse herrschaftlich und nach staatlicher Räson verfügt wird; und derselbe Grundsatz weist der unver­meidlichen proletarischen Dauerunzufriedenheit mit diesen Lebensverhältnis­sen einen denkbar konstruktiven Ausweg: die Wahl einer besseren Regierung, und darauf haben auch Arbeiter ihr gutes Recht!

 

 

 

 

Das genießen sie dann in vollen Zügen. Wo Macht grundsätzlich nur im Namen des Volkes ausgeübt wird, wollen die Herrschenden eben nicht nur ihre hohe moralische Verpflichtung kundtun, einzig und allein den in der Gesell­schaft sich tummelnden Interessen zu Diensten zu sein. Sie stellen sich auch dem Resultat ihrer anheimelnden Werbung für sich und ihre Regierungskunst, riskieren es glatt, von der Macht auch wieder abgewählt zu werden, und damit ihnen das möglichst nicht passiert, sprechen die konkurrierenden Wahlvereine ihre Wähler entsprechend an: Auch Arbeiter, die „sozial Schwachen“, sollen sich durch die Politik von Parteien, die hauptberuflich Volksparteien sind, in ihren speziellen Interessen bedient sehen. Sie sollen sich ihre notorischen Unzufrie­denheiten mit ihrer Lebenslage als Versäumnisse zurechtlegen, die höheren Orts begangen werden - und mit ihrer Wahlstimme dafür sorgen, dass der Staat besser geführt wird. So ist die ,soziale Frage` erfolgreich politisiert, weil komplett in einen Auftrag an gutes Regieren` des Gemeinwesens und seiner unverrück­baren politischen Agenda übersetzt, und daher bei denen bestens aufgehoben, die ums Mandat für die Wahrnehmung dieses Auftrags kämpfen.

 

 

Wer seine Regierung nachhaltig für unsozial hält, obwohl die christliche Regierungspartei ein „S“ für Soziales im Namen bzw. einen ,Arbeitnehmer­flügel` in den eigenen Reihen hat, kann die Opposition wählen und seine Unzu­friedenheit dort abladen: Da steht eine sozialdemokratische Partei mit dem Ver­sprechen in den Startlöchern, die Regierungsgeschäfte mit besonderer Rücksicht auf den sozialen Aspekt` zu erledigen. Zwar hat diese Partei seit ihrer parlamentarischen Karriere mit dem Verdacht zu kämpfen, wegen ihrer Herkunft aus der Arbeiterbewegung und sonst wo her aus dem linken Lager stehe sie dem Kapitalismus distanziert bis ablehnend gegenüber – einigen ihrer Spitzen­leute wird ihr Leben lang vorgehalten, Moskaus „5. Kolonne“ Bonn zu sein. Aber spätestens mit den ersten praktischen Beweisen, dass sie nicht nur eine ,starke Opposition` ist, sondern auch in jeder Hinsicht ,regierungsfähig`, erle­digt sich der Verdacht und hat die Arbeiterklasse mit der SPD einen Wahlverein im Dauerangebot, der beides zugleich kann: das kapitalistische Allgemeinwohl nach allen systembedingten Notwendigkeiten zu regieren - und daneben gna­denlos den Schein aufrechtzuerhalten, es ginge der Partei dabei im Grunde nur um eines, nämlich um das,Wohl der sozial Schwachen`. Dieser Wahlverein kulti­viert geradezu den ,Stallgeruch`, der einzige Hort aller Armen und sich entrechtet Fühlenden zu sein, präsentiert sich als der geborene Anwalt, Lohnabhängi­gen zu ihrem guten Recht` zu verhelfen - und stellt an den Schalthebeln der Macht dann praktisch unter Beweis, dass dieses Recht am besten mit dem Erfolg der Nation bedient ist, den sie besser herbeizuregieren versteht als ihre Konkurrenz. So gewöhnt sich die Arbeiterklasse erfolgreich daran, ihr eigenes Fortkommen mit dem des nationalen Zwangsverbandes zu identifizieren, in dem sie ihre Dienste tut, kann daher umgekehrt dessen Erfolge dem eigenen Konto gutschreiben und sich im Gleichschritt mit denen bestens bedient sehen.

 

 

 

 

Und noch einen potenten Anwalt hat der moderne Arbeitsmann an seiner Seite: Die freien Medien kommen auch in Bezug auf seine Belange ihrer demo­kratischen Kontrollfunktion nach und machen jede Ungerechtigkeit zum öf­fentlichen Skandal. Sei es, dass sie einen für die Gestaltung des betrieblichen Alltags der Ausbeutung Verantwortlichen bei etwas Unerlaubtem erwischen, sei es, dass sie den politischen Dienern an der sozialen Gerechtigkeit Pflichtver­säumnisse vorwerfen: Überall sind sie zur Stelle und prangern an, dass irgend­wer „da oben“ zuwenig Respekt vor den Nöten des redlichen kleinen Mannes zeigt. Für die haben sie nicht nur ein offenes Ohr. Sie wissen auch immer, welche Stellung sich ihnen gegenüber einzunehmen gehört, und leiten ihr Publikum beim Durchwursteln durch den Alltag der Klassengesellschaft mit der rechten geistigen Orientierung an. Auch noch geistig wird Arbeitern ihr Interesse aus der Hand genommen - mit Artikeln und Kommentaren zur Meinungsbildung über die Lebensbedingungen im Klassenstaat, die lauter Unterrichtseinheiten für die Einsicht in deren Unabänderlichkeit, also auch in die praktische Folgen­losigkeit des eigenen Gemurres über sie sind. Gute Dienste tun da Schulungen in der praxisbezogenen Anwendung der Technik des Vergleichs. Schon wahr: Ein Honigschlecken mag das Leben des gewöhnlichen Arbeitsmannes ja nicht sein; aber verglichen mit Lebensumständen, mit denen er es früher mal, zu tun hatte, muss er schon auch zugeben, dass er in seiner demokratischen und sozia­len deutschen Heimat im Grunde so schlecht nicht aufgehoben ist: sozial gesi­chert, am Wachstum beteiligt und mit seiner Mitgliedschaft in einer Wohl­standsgesellschaft fast schon unanständig gut bedient

 

 

So ist der moderne Arbeiter perfekt einsortiert im kapitalistischen Gemein­wesen. Nirgendwo ist für ihn ein Grund in Sicht, sich für sein Interesse gegen jemanden aufstellen zu müssen, weil er von Anwälten förmlich umzingelt wird, die für ihn tätig sind und seine Anliegen betreuen; sogar seine Ausbeuter sind dazu da, ihm zu dienen, und heißen Arbeitgeber. Kein Zweifel: Der Staat hat den Sprengsatz, den er sich mit seiner Arbeiterklasse eingerichtet hat, erfolg­reich entschärft, die Klasse hat sich das Kämpfen abgewöhnen lassen.

 

 

 

Heute - wir sind im „Zeitalter einer Globalisierung“ - sieht die Sache wieder ganz anders aus. Die Lohnfrage ist so aktuell, dass kein Tag vergeht, an dem nicht nach passenden Antworten auf sie gesucht wird.

 

Aktuell ist sie nicht als Kampf der Arbeiterklasse um die Sicherung ihres Lebensmittels, sondern als Reformeifer der Kapitalisten, die um die Perfektionierung ihrer Ausbeutungsbe­dingungen ringen. Für den Dienst, den sie ihren Arbeitskräften angedeihen las­sen - sie beschäftigen sie -, verlangen sie mehr Arbeit für weniger Lohn und freie Verfügung über die Arbeitskraft je nach Betriebsbedarf und unabhängig vom Lebensbedarf der Lohnabhängigen. Von der Gewerkschaft fordern sie die Unterschrift unter die Arbeitszeitregelungen und Lohnkürzungen, die sie ihr diktieren - mit der Drohung, ihren Tarifpartner andernfalls gleich ganz aus dem Verhandlungs- und Konsensstiftungswesen auszumischen. Einschlägige Betriebs­vereinbarungen, zu denen sie ihre Belegschaften erpresst haben, zeigen, wie weit sie damit schon gekommen sind.

 

 

Der politische Hüter des kapitalistischen Gemeinwohls steht dem Kampf sei­ner Unternehmer bei. Die „sozialen Errungenschaften'“, mit denen eine BRD die abgrundtiefe Verträglichkeit des kapitalistischen Ausbeutungswesens mit dem Lebensunterhalt der Massen unter Beweis stellte, werden heute als ein einziger Missstand gegeißelt: Ausgerechnet der rapide Zuwachs an Sozialfällen beweist die Unhaltbarkeit der bisherigen „Leistungen". Der Ächtung folgt die Tat, und Zug um Zug wird als untragbare Belastung` abgewickelt, woran sich Arbeiter ein halbes Jahrhundert lang als einigermaßen gesicherte Grundlagen ihrer Exis­tenz haben gewöhnen dürfen.

In den rechtlosen Zustand, in dem sie einst waren, zurückversetzt werden sie dabei keinesfalls. Der Sozialstaat behält sie fest im Griff - und bringt einfach alle sozialrechtlichen Instrumentarien, die einmal zur Befriedung der Klasse gut waren und getaugt haben, als Hebel zur Beschnei­dung ihres Lebensunterhalts in Anschlag. Der Friede, den die Klasse gibt, ist dabei unterstellt und wird eingefordert.

 

 

Das. Ganze wird von einer öffentlichen Gesinnungspflege begleitet, die gleich­falls kämpft: gegen den Irrglauben, ein Lohn, den man fürs Arbeiten erhält, hätte für den Lebensunterhalt zu reichen - und für die Einsicht, dass es sich ab sofort genau umgekehrt zu verhalten hat:

Überhaupt gegen ein geregeltes Ent­gelt an einem Arbeitsplatz' antreten zu können - ist für Lohnabhängige eine Gnade, überhaupt benutzt und erfolgreich ausgebeutet zu werden, ist der erste Nutzen, den sie sich für sich ausrechnen dürfen. Weitergehende Ansprüche haben sie nicht zu stellen, schon gleich steht ihnen nicht zu, gegen irgendetwas Widerstand zu leisten, womit sie drangsaliert werden. Wenn Staat und Kapitalis­ten ihnen vorbuchstabieren, wie und wo an dem Mittel ihres Lebensunterhalts zu sparen ist, wird ihnen nur dieselbe Alternative geboten, mit der ihresgleichen einst ins Elend gezwungen wurden: Einen zu finden, der sie ausbeutet, zu wel­chem Preis auch immer.

 

 

Die Unvereinbarkeit von kapitalistischem Wachstumserfolg mit dem Lebens­unterhalt seiner Produzenten, wegen der Arbeiter sich einmal aufgestellt haben, ist heute offiziell erklärtes und praktisch wahrgemachtes Programm.

 

 

Und was macht die malträtierte Klasse?

Kommt sie aus gutem Grund auf die gar nicht überholte
Praxis des Lohnkampfes zurück?

Nein.

Sie bleibt dabei, ihr Interesse von anderen vertreten zu lassen, die wissen, was geht - und sieht zu, was aus ihr wird.

 

Selbst schuld?

 

Gegenstandpunkt 2-07