Patientenrechte
Alle Patienten haben ein Recht auf . . .
- gute und zugängliche Gesundheitsversorgung
- umfassende Information, Beratung und Bildung
- freie Wahl der Gesundheitsdienstleistung
- Teilnahme an Entscheidungen zur eigenen Gesundung
- Achtung der Menschenwürde und Vertraulichkeit
- Beschwerdemöglichkeit und Schadensausgleich
- patientenfreundliche Rechtsverfahren
- Mitbestimmung bei der Entwicklung des Gesundheitssystems