3. Zusätzliche Erläuterungen
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Was muß, was kann
Das größte Hindernis, an dem die Bestrebung der
Vereinheitlichung einer Steckerbelegung scheitern könnte, ist
daß es den Erbauern von Bahnhöfen und Einfahrsignalen
zu kompliziert ist, umzurüsten. Deswegen muß klar definiert
sein, welche Leitungen Pflicht sind und welche optional sind und wegfallen
können.
Hierbei berücksichtige ich folgende Kriterien:
- Es muß so einfach wie möglich sein ein minimales
System zu bauen.
- Es dürfen keine Inkonsistenzen auftreten, die zu fehlerhaften
Verkabelungen führen.
Ich unterteile in drei Kategorieen:
- Notwendiges: So gekennzeichnete Komponenten müssen
unter allen Umständen vorhanden sein.
- Empfehlungen: Sollte bitte gebaut werden, muß aber nicht.
- Optionales: Das kann gebaut werden, muß aber nicht.
Stecker/Kabel
Am Signalmodul muß eine 24-polige Centronics-Buchse vorhanden sein.
Ein Bahnhof muß ein Verbindungskabel stellen, dass mindestens 2,5m
über das Ende des Bahnhofs hinausragt. Das Kabel muß auf der
Signalmodul-Seite einen 24-poligen Centronics-Stecker haben.
Es sollten alle 24 Pins 1:1
durchgeschleift sein, am anderen Ende des Kabels sollte sich auch ein
24-poliger Centronics-Stecker für den Anschluß an den
Bahnhof befinden.
Signale/Motorik
- Hp1 ist Pflicht: auf dem Signalmodul muß ein Hauptsignal
stehen, das mindestens Hp0 und Hp1 oder Hp0 und Hp2 anzeigen kann.
- Hp2, Vorsignal, Zs3 und Ersatzsignal sind optional:
Signalmodule, auf denen diese Funktionen
eingebaut sind, müssen mit Bahnhöfen
klar kommen, die dies nicht ansteuern können, wenn
also die Leitungen nicht verdrahtet sind. Bahnhöfe
müssen mit Signalmodulen klarkommen, die nur den Hp0/Hp1-Motor
angeschlossen haben.
- Rückmeldung: sollte auf dem Signalmodul existieren,
Bahnhöfe müssen aber mit Signalmodulen klarkommen,
die keine Rückmeldung haben.
- Weiche: Abzweigmodule müssen den Weichemotor an die
vorgesehenen Pins anschliessen, normale Signalmodule ignorieren
die Pins. Bahnhöfe können einen Weichenschalter
haben, müssen aber nicht - deshalb brauchen wir ein kleines
Kästchen, das einen Weichenschalter hat aber sonst
alle anderen Leitungen durchschleift.
Fahrströme
- INDUSI
Wer eine Trennstelle auf dem Signalmodul hat, muß
die Schiene hinter dem Signal an die Indusileitung anschliessen.
Der Bahnhof muß die Indusileitung anschließen,
darf sie aber mit der Leitung für seinen Bahnhofskopf kurzschließen
- Standalone
Alle Gleisanschlüsse müssen auch auf Buchsen
geführt werden, damit die Module auch ohne eine
entsprechende Steuerung vom Bahnhof aus betrieben werden
können.
Wichtige Hinweise zu Aufbau
Da die Signalmodule oft von jemand anderem als dem Erbauer verkabelt
werden, muß alles deutlich gekennzeichnet werden:
- Jedes Strecken-, Signal-, RA10- oder sonstige Modul, auf sich
eine Trennstelle befindet, sollte gekennzeichnet sein. Am besten
ein auffälliger Aufkleber unter dem Modul, den man beim
Einstecken der Kabel nicht übersehen kann.
- Dieses gilt insbesondere fuer Module mit zwei Trennstellen.
("Achtung: Zwei Trennstellen!")
- Bei Bahnhofsmodulen mit Trennstellen, wo also das Buchsenpaar am
Anschluß zur Strecke nicht mit dem Bahnhof verbunden ist
wie z.B. beim Tanklager von Reichelsheim, muß dieses an den
Buchsen zur Strecke deutlichst gekennzeichnet sein.
- Die Buchsen müssen alle geometrisch eindeutig liegen, damit
man weiß, welches Buchsenpaar zu welchen Gleisabschnitt
gehört. Also nicht vier Buchsen in einer Reihe! Farbliche
Kennzeichnungen sagen nur dem Erbauer etwas und sind i.allg.
nicht sonderlich hilfreich.
Autoren dieser Seite: Stefan Bormann, Reinhard Müller.
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