3. Zusätzliche Erläuterungen


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Was muß, was kann

Das größte Hindernis, an dem die Bestrebung der Vereinheitlichung einer Steckerbelegung scheitern könnte, ist daß es den Erbauern von Bahnhöfen und Einfahrsignalen zu kompliziert ist, umzurüsten. Deswegen muß klar definiert sein, welche Leitungen Pflicht sind und welche optional sind und wegfallen können.
Hierbei berücksichtige ich folgende Kriterien: Ich unterteile in drei Kategorieen:
  1. Notwendiges: So gekennzeichnete Komponenten müssen unter allen Umständen vorhanden sein.
  2. Empfehlungen: Sollte bitte gebaut werden, muß aber nicht.
  3. Optionales: Das kann gebaut werden, muß aber nicht.

Stecker/Kabel

Am Signalmodul muß eine 24-polige Centronics-Buchse vorhanden sein. Ein Bahnhof muß ein Verbindungskabel stellen, dass mindestens 2,5m über das Ende des Bahnhofs hinausragt. Das Kabel muß auf der Signalmodul-Seite einen 24-poligen Centronics-Stecker haben. Es sollten alle 24 Pins 1:1 durchgeschleift sein, am anderen Ende des Kabels sollte sich auch ein 24-poliger Centronics-Stecker für den Anschluß an den Bahnhof befinden.

Signale/Motorik

Fahrströme

Wichtige Hinweise zu Aufbau

Da die Signalmodule oft von jemand anderem als dem Erbauer verkabelt werden, muß alles deutlich gekennzeichnet werden:
Autoren dieser Seite: Stefan Bormann, Reinhard Müller.
eMail: stefan.bormann@gmx.de