Patientenrechte
Alle Patienten haben ein Recht
auf . . .
- gute und zugängliche
Gesundheitsversorgung
- umfassende Information,
Beratung und Bildung
- freie Wahl der
Gesundheitsdienstleistung
- Teilnahme an Entscheidungen
zur eigenen Gesundung
- Achtung der
Menschenwürde und Vertraulichkeit
- Beschwerdemöglichkeit
und Schadensausgleich
- patientenfreundliche
Rechtsverfahren
- Mitbestimmung bei der
Entwicklung des Gesundheitssystems