Jugenddelinquenz

 

25. Bremer Polizei-Warnung gegen den Unfug der Jugend!

Da die Erfahrung gelehrt hat, dass den immer mehr überhandnehmenden Ungezogenheiten der Jugend und dem Unfuge, den sie sich mit Lärmen, Steinewerfen und Schlägereien so häufig zu Schulden kommen lässt, ohne Anwendung ernstlicher Strafen nicht gesteuert werden kann, so wird hierdurch zur Warnung deutlich gemacht, dass künftig dergleichen Ungezogenheiten und Unfug nicht nur bisher mit Arrest, sondern den Umständen nach, ohne Ansehen der Person, mit körperlicher Züchtigung bestraft werden soll.

Die Eltern, Vormünder, Lehrer und Vorgesetzte werden hierdurch aufgefordert, ihre Kinder, Pflegebefohlenen, Schüler und Untergebenen von dieser Verfügung in Kenntnis zu setzen und ihnen ein ruhiges und anständiges Betragen anzuempfehlen, damit sie sich der angedrohten ernstlichen Bestrafung nicht aussetzen.

Bremen, den 3. Juni 1816                                                           Die Polizei-Direktion

 

Nun, Prügelstrafe und öffentliche Züchtigung von Kindern und Jugendlichen gibt es zwar nicht mehr, aber ein Blick in die Analen des Bremer Jugendamtes zeigt, dass der Generalverdacht der Unbotmäßigkeit ein treuer Begleiter der Jugend in verschiedenen Epochen ist.

Auszug aus dem Jahresbericht (Seite 8) des Jugendamtes Bremen von 1972:

“Die Jugendfreizeitheime wurden erheblich mit den Problemen von Randgruppierungen Jugendlicher, wie z.B. Rocker, Pop-Fans u.ä., konfrontiert. Diese Gruppierungen bedürfen einer spezifischen und intensiven Betreuung, die mit den zur Zeit vorhandenen wenigen Mitarbeitern und Arbeitsmitteln nicht erreicht werden kann (siehe auch unter “Jugendschutz”, S. 9).

              

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