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Gebühren - Kolodziej Siegmund DE

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Gebühren


Anwaltsgebühren und Kosten

Unverbindliche Voranfragen allgemeiner Natur und bezüglich der Kosten, können Sie jederzeit per Telefon, Fax oder eMail an mich richten. Für solche Fragen werde ich keine Gebühren berechnen. Konkrete rechtliche Fragen werde ich jedoch ohne vorherige ausdrückliche Begründung eines Mandatsverhältnisses nicht beantworten. Mündliche oder schriftliche Auskünfte außerhalb eines bestehenden Mandatsverhältnisses sind unverbindlich und begründen keine Haftung.

Wenn Sie konkrete rechtliche Fragen haben, sich aber noch im unklaren darüber sind, ob ein weiteres Vorgehen überhaupt sinnvoll ist, können Sie die Beauftragung auf ein erstes Beratungsgespräch beschränken. Die Kosten einer solchen Erstberatung  sind nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) auf maximal 190 € beschränkt, meistens sind sie jedoch geringer. Den genauen Betrag kann ich Ihnen sofort nennen. Sollten Sie sich aufgrund des Erstberatungsgesprächs zu einer Beauftragung  entschließen, werden die Beratungskosten auf die später entstehende Gebühr angerechnet. Sie werden daher nicht doppelt (für Beratung und Vertretung) bezahlen müssen.

Falls ein ordentliches Mandatsverhältnis begründet wird, erfolgt die Abrechnung meiner Anwaltsgebühren in der Regel nach der RVO.

In Fällen, in denen bei der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung und Vertretung eine Abrechung nach den gesetzlichen Gebühren nicht sachgerecht ist, kann ich im Einzelfall nach oben oder unten von der in RVO festgelegten Gebühren abweichen.  Möglich sind auch Pauschal- oder Stundenvereinbarungen.

Meiner Gebührenrechnung muss ich nach den geltenden Vorschriften Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe (z.Zt. 19%) zuschlagen.

Falls der Auftrag von einem Mandanten, der seinen ständigen Wohnsitz im Ausland, in einem Land außerhalb der EG hat (Polen seit dem 1.05.2004 nicht mehr) wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werde ich Sie bei der Einholung der Deckungszusage unterstützen und auch direkt mit der Rechtsschutzversicherung abrechnen. Sie sollten jedoch daran denken, dass die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts  immer nur dem Mandanten gegenüber bestehen und nicht gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Sollte Ihre Versicherung eine Erstattung der Gebühren ablehnen, müssen Sie meine Gebühren selbst übernehmen.

Falls Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht imstande sind die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, werde ich bei dem zuständigen Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragen. Dies betrifft auch Mandanten,  die im Ausland wohnen. Falls die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, brauchen Sie meine Gebühren und die Gerichtskosten nicht bezahlen. Jedoch im Falle, dass der Gegner obsiegen sollte, haben Sie seine Anwaltskosten zu tragen.

Meine Vergütung für Tätigkeit als Dolmetscher und Übersetzer berechne ich grundsätzlich nach den Vorschriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

Individuelle Vereinbarungen bezüglich der Höhe der Vergütung sind jedoch möglich.

Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz finden Sie hier.

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