Über mich
Im Jahre 1983 erfolgte meine Zulassung bei dem Amtsgericht und Landgericht Bremen und im Jahre 1988 auch bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen.
Ich darf aber vor jedem Amts- Land- und Oberlandesgericht in Deutschland sowie in Strafsachen bei dem Bundesgerichtshof auftreten.
Meine gesetzliche Berufsbezeichnung lautet: »Rechtsanwalt« und ich bin Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen.
Seit 1988 bin ich allgemein gerichtlich beeidigter Dolmetscher und Übersetzer der polnischen Sprache für den Landgerichtsbezirk Verden/Aller. Ich kann daher die Vertretung von Mandanten vor Gerichten und Behörden in Polen übernehmen.
Berufsrechtliche Regelungen (§ 6 TDG):
RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
BORA (Berufsordnung der Rechtsanwälte)
BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung)
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
Zum Inhalt der vorgenannten Normen verweise ich auf die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer